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   BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83   

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https://dejure.org/1984,3719
BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 6 B 47.83 (https://dejure.org/1984,3719)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Im übrigen hat der Senat jene frühere Rechtsprechung dahingehend präzisiert, daß zwar nicht die Respektierung der Gewissensentscheidung anderer Wehrpflichtiger, ihrer Wehrpflicht zu genügen, wohl aber die Billigung ihres militärischen Dienstes die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt (vgl. Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - [BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126]).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    In dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) hat der Senat nämlich die gleiche Auffassung vertreten und in dem Zusammenhang nur klarstellend die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg gegen einen zur Ausrottung entschlossenen Kläger, die eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer prinzipiell ausschließt, abgegrenzt von den Fällen, in denen der Wehrpflichtige in zugespitzten Notwehr- und Nothilfesituationen, die sich auch in einem Verteidigungskrieg ergeben können, notfalls mit Waffengewalt einzugreifen bereit ist.
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Daß der Kläger seinen Beitrag zur Verteidigung des Staates Israel auf den Abschuß von Angriffsraketen beschränken wollte, so daß er nicht unmittelbar an der Tötung von Angreifern beteiligt gewesen wäre, ist deshalb unerheblich, weil er nach der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die hier zugrundezulegen ist, diesen Beitrag nicht lediglich in notwehr- und nothilfeähnlichen Situationen, sondern überhaupt als Teil der "Verteidigungsstreitmacht" und somit innerhalb eines typisch militärischen Handlungsablaufs (vgl. dazu Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90]) zu erbringen bereit wäre.
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Das Verwaltungsgericht ist mit seiner Entscheidung auch nicht vom Urteil des Senats vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66) abgewichen; denn gerade die dort getroffene Feststellung, eine notwehr- oder nothilfeähnliche Situation sei nicht ohne weiteres gegeben, falls Israel sich infolge eines Angriffs feindlicher Freiwilligenverbände in Todesgefahr befände, stimmt mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts überein.
  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Soweit die Beschwerde darüber hinaus Verfahrensmängel geltend macht, ist sie bereits unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81

    Folgen eines Verstoßes gegen die formellen Anforderungen einer

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Soweit die Beschwerde darüber hinaus Verfahrensmängel geltend macht, ist sie bereits unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 113.69 - läßt sich nicht feststellen.
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 113.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stellung des

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83
    Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 113.69 - läßt sich nicht feststellen.
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